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   VGH Bayern, 15.04.2021 - 19 CE 15.1300   

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VGH Bayern, 15.04.2021 - 19 CE 15.1300 (https://dejure.org/2021,41838)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.04.2021 - 19 CE 15.1300 (https://dejure.org/2021,41838)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. April 2021 - 19 CE 15.1300 (https://dejure.org/2021,41838)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayVwVfG Art. 51 Abs. 1 Nrn. 1 und 2; AufenthG § 60 Abs. 7
    Erfolgloser Eilantrag auf Gewährung einer Verfahrensduldung im Hinblick auf ein Wiederaufgreifensverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (33)

  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus VGH Bayern, 15.04.2021 - 19 CE 15.1300
    Eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib und Leben (§ 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG) für einen Betroffenen aufgrund allgemein für die Bevölkerung bestehender Gefahren, ist nur im Ausnahmefall im Sinne eines Abschiebungshindernisses nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG zu berücksichtigen (BVerwG, U.v. 31.1.2013 - 10 C 15/12 - juris Rn. 38).

    Schließlich müssen sich diese Gefahren alsbald nach der Rückkehr realisieren (zum Ganzen BVerwG, U.v. 31.1.2013 a.a.O. juris Rn. 38).

    Wie ausgeführt reicht der Umstand, dass im Falle einer Aufenthaltsbeendigung die Lage eines Betroffenen erheblich beeinträchtigt würde, allein nicht aus, um einen Verstoß gegen Art. 3 EMRK (i.V.m. Art. 60 Abs. 5 AufenthG) anzunehmen; anderes kann (auch im Hinblick auf die Voraussetzungen des § 60 Abs. 7 AufenthG) nur in besonderen Ausnahmefällen gelten, in denen humanitäre Gründe zwingend gegen die Aufenthaltsbeendigung sprechen, wie z.B. im Falle einer tödlichen Erkrankung im fortgeschrittenen Stadium, wenn im Zielstaat keine Unterstützung besteht (BVerwG, U.v. 31.1.2013 - 10 C 15/12 - juris Rn. 23 ff. m.w.N., OVG NRW, U.v. 24.3.2020 - 19A 4470/19.A - juris m.w.N.).

  • VGH Bayern, 03.09.2008 - 19 B 07.2762

    Ausweisung eines Kontingentflüchtlings nach Tötungsdelikt; kein Abschiebeverbot

    Auszug aus VGH Bayern, 15.04.2021 - 19 CE 15.1300
    Mit Beschluss vom 3. September 2008 hat der Verwaltungsgerichtshof die Berufung des Antragstellers zurückgewiesen (19 B 07.2762).

    Die gegen dieses Urteil (hier: betreffend die Ausweisung) erhobene Berufung des Antragstellers blieb erfolglos (Urteil des BayVGH vom 3.9.2008 im Verfahren 19 B 07.2762).

    Unabhängig von der Beantwortung der Frage, ob nach dem Verhalten des Antragstellers damit gerechnet werden muss, dass er selbst (erneut) die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet (Spezialprävention), konnte und kann die Ausweisungsentscheidung der Antragsgegnerin (vgl. den Ausweisungsbescheid der Antragsgegnerin vom 27.2.2006 S. 5 ff sowie das rechtskräftige Urteil des Senats vom 3.9.2008, 19 B 07.2762, das die auch auf generalpräventive Erwägungen gestützte Ausweisung gebilligt hat) selbständig tragend auch auf generalpräventive Gründe gestützt werden.

  • VGH Bayern, 22.12.2010 - 19 B 09.824

    Erforderlichkeit eines Verfolgungsschicksals i.R.d. Berufung eines jüdischen

    Auszug aus VGH Bayern, 15.04.2021 - 19 CE 15.1300
    Mit Beschluss vom 22. Dezember 2010 hat der Verwaltungsgerichtshof sodann die Anordnung der Abschiebung aus der Haft (Nr. 11 des Bescheids) und insoweit auch das Urteil des Verwaltungsgerichts aufgehoben (19 B 09.824).

    Unter Zugrundelegung und nach Auswertung des Akteninhalts durch den Senat erging das genannte "Gutachten Dr. W." vom 20. Juli 2010 an den Verwaltungsgerichtshof im Verfahren 19 B 09.824.

    Dementsprechend erwuchs die Ausweisung in Rechtskraft (vgl. auch Beschluss des Senats vom 22.12.2010 im Verfahren 19 B 09.824).

  • VGH Bayern, 23.07.2014 - 19 B 12.1073

    Vollzug einer bestandskräftigen Ausweisung

    Auszug aus VGH Bayern, 15.04.2021 - 19 CE 15.1300
    Unter Bezugnahme auf die umfassenden Darlegungen im Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 23. Juli 2014 (19 B 12.1073 - juris) könne den Ausführungen des Antragstellers, dass die Berechnungen bzw. Überlegungen des Verwaltungsgerichtshofs aufgrund der durch Wirtschaftssanktionen gestiegenen Lebenshaltungskosten und des dortigen Währungsverfalls nicht mehr haltbar seien, weswegen von einer veränderten Sachlage auszugehen sei, nicht gefolgt werden.

    Mit Urteil vom 23. Juli 2014 hat der Verwaltungsgerichtshof daraufhin im Verfahren 19 B 12.1073 die Berufung des Antragstellers (Gegenstand des Berufungsverfahrens war - entsprechend dem vom Antragsteller in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat gestellten Antrag - die Abschiebungsandrohung in Nr. 11 des Bescheids vom 27.2.2006 sowie die durch den Bescheid vom 21.12.2012 < kurz vor dem Ende der Strafhaft des Antragstellers > beigefügte Frist für eine freiwillige Ausreise) zurückgewiesen.

    Nachdem das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 9. Dezember 2019 (2 BvR 98/15) einstimmig beschlossen hatte, die vom Antragsteller erhobene Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. November 2014 (BVerwG 1 B 25.14) und den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 23. Juli 2014 (19 B 12.1073) nicht zur Entscheidung anzunehmen und die Antragsgegnerin unter dem 21. Januar 2020 mitgeteilt hatte, sie habe unter dem 2. Februar 2017 einen Bescheid erlassen, mit dem das gegen den Antragsteller aufgrund der Ausweisungsverfügung vom 27. Februar 2006 bestehende Einreise- und Aufenthaltsverbot auf die Dauer von 15 Jahren ab dem Zeitpunkt der Ausreise/Abschiebung des Antragstellers aus dem Bundesgebiet befristet worden sei, wogegen der Antragsteller Klage zum Verwaltungsgericht erhoben habe, über die noch nicht entschieden worden sei, ergänzte der Antragsteller unter dem 4. März 2020 seine Ausführungen wie folgt: Es sei auch bereits ein Hauptsacheverfahren zu Art. 51 BayVwVfG beim Verwaltungsgericht (dortiges Az. AN 5 K 15.189) anhängig.

  • OVG Niedersachsen, 28.06.2011 - 8 LB 221/09

    Psychisch kranker und an Diabetis leidender albanischer Volkszugehöriger kann in

    Auszug aus VGH Bayern, 15.04.2021 - 19 CE 15.1300
    Krankheitsbedingte Gefahren, die sich allein als Folge des Abschiebungsvorgangs bzw. wegen des Verlassens des Bundesgebiets, nicht aber wegen der spezifischen Verhältnisse im Zielstaat der Abschiebung ergeben können, begründen hingegen kein Abschiebungshindernis im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG, sie sind vielmehr als inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse von der zuständigen Ausländerbehörde zu prüfen (vgl. z. B. OVG Lüneburg, U.v. 28.6.2011 - 8 LB 221/09 - juris Rn. 27 m.w.N. zur Rechtsprechung des BVerwG).

    So ist es der Behörde ungeachtet des Vorliegens einer solchen besonderen Gefahrensituation etwa dann ein Ermessen eröffnet, wenn die Abschiebung des Betroffenen aktuell nicht ansteht, er etwa aufgrund tatsächlicher Hindernisse oder der Erlasslage ohnehin zurzeit nicht abgeschoben werden kann (vgl. z.B. OVG Lüneburg, U.v. 12.9.2007 - 8 LB 210/05 - juris Rn. 27 m.w.N; OVG Lüneburg, U.v. 28.6.2011 - 8 LB 221/09 - juris Rn. 26).

  • BVerwG, 13.03.2009 - 1 B 20.08

    Prüfung der zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernisse; Zeitpunkt der

    Auszug aus VGH Bayern, 15.04.2021 - 19 CE 15.1300
    Auf die Nichtzulassungsbeschwerde des Antragstellers hin hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 13. März 2009 (1 B 20.08) die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs hinsichtlich der Anordnung der Abschiebung aus der Haft (Nr. 11 des Bescheids) aufgehoben und den Rechtsstreit an den Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen; hinsichtlich der Ausweisung (Nr. 1 des Bescheids) hat es die Beschwerde zurückgewiesen.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat sodann in seiner Entscheidung vom 13. März 2009 über die Beschwerde des Antragstellers gegen die Nichtzulassung der Revision (1 B 20.08) u.a. ausgeführt, der Antragsteller rüge zu Recht, dass das Berufungsgericht den Beweisantrag, dass beim Antragsteller keine Wiederholungsgefahr mehr bestehe, prozessrechtlich fehlerhaft abgelehnt habe.

  • BVerwG, 29.10.2002 - 1 C 1.02

    Abschiebungshindernis; Zielstaatsbezogenheit; individuelle Erkrankung; psychische

    Auszug aus VGH Bayern, 15.04.2021 - 19 CE 15.1300
    Eine zielstaatsbezogene Gefahr für Leib und Leben besteht nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. U.v. 29.10.2002 - 1 C 1/02 - juris Rn. 9) auch dann, wenn die notwendige Behandlung oder Medikation zwar allgemein zur Verfügung steht, dem betroffenen Ausländer individuell jedoch aus finanziellen oder sonstigen Gründen nicht zugänglich ist.
  • BVerwG, 01.10.2001 - 1 B 185.01

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision - Abschiebungshindernisse nach § 53

    Auszug aus VGH Bayern, 15.04.2021 - 19 CE 15.1300
    Die mögliche Unterstützung durch Angehörige im In- und Ausland ist in die gerichtliche Prognose, ob bei Rückkehr eine Gefahr für Leib und Leben besteht, mit einzubeziehen (vgl. BVerwG, B.v. 1.10.2001 - 1 B 185/01).
  • BVerwG, 13.06.2013 - 10 C 13.12

    Afghanistan; Abschiebung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; allgemeine

    Auszug aus VGH Bayern, 15.04.2021 - 19 CE 15.1300
    Da eine Anordnung nach § 60a Abs. 1 Satz 1 AufenthG fehlt, kommt mithin insbesondere ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG allenfalls ausnahmsweise in verfassungskonformer Auslegung in Betracht, wenn es zur Vermeidung einer verfassungswidrigen Schutzlücke, das heißt zur Vermeidung einer extremen konkreten Gefahrenlage erforderlich ist (BVerwG, U.v. 13.6.2013 - 10 C 13.12 - juris).
  • BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 13.11

    Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht;

    Auszug aus VGH Bayern, 15.04.2021 - 19 CE 15.1300
    Der Senat hat mithin nicht zu prüfen, wie in Anbetracht dessen eine Prognose zur Wiederholungsgefahr, bei der die besonderen Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen sind, insbesondere die Höhe der verhängten Strafe, die Schwere der konkreten Straftat, die Umstände ihrer Begehung, das Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts sowie die Persönlichkeit des Täters und seine Entwicklung und Lebensumstände bis zum maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 16.11.2000 - 9 C 6/09 - BVerwGE 112, 185 - juris Rn. 14) und bei der an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts umso geringere Anforderungen zu stellen sind, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (stRspr.; vgl. z.B. BVerwG, U.v. 4.10.2012 - 1 C 13.11 - juris Rn. 18) und auch der Rang des bedrohten Rechtsguts zu berücksichtigen ist, ausfällt.
  • VGH Bayern, 05.01.2017 - 10 CE 17.30
  • VGH Bayern, 14.02.2019 - 10 ZB 18.1967

    Vorliegen des Ausweisungsinteresses wegen eines nicht geringfügigen Verstoßes

  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77

    Ausweisung II

  • BVerwG, 17.10.2006 - 1 C 18.05

    Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit;

  • BVerwG, 15.12.1987 - 9 C 285.86

    Ausgestaltung - Bedeutung - Entscheidungsverfahren - Bundesamt - Ausländerbehörde

  • BVerwG, 04.08.2010 - 9 C 6.09

    Lkw-Maut; Mautschuldner; Bundesamt für Güterverkehr; Toll Collect GmbH;

  • BVerfG, 10.08.2007 - 2 BvR 535/06

    Verletzung des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit durch

  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung

  • VGH Bayern, 19.06.2019 - 19 CE 19.329

    Erfolgloses Eilrechtsschutzbegehren mit dem Ziel der Mitteilung des

  • BVerwG, 20.10.2004 - 1 C 15.03

    Asylfolgeverfahren; Wiederaufgreifen des Verfahrens; Ermessen;

  • BVerwG, 16.11.2000 - 9 C 6.00

    Abschiebungsschutz; politische Verfolgung; Ausschluss vom Abschiebungsschutz;

  • BVerwG, 14.02.2012 - 1 C 7.11

    Ausweisung; Ermessensausweisung; besonderer Ausweisungsschutz; schwerwiegende

  • OVG Niedersachsen, 12.09.2007 - 8 LB 210/05

    Bestehen eines zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernisses im Sinne des § 60

  • OVG Sachsen, 21.06.2017 - 5 A 109/15

    Folgeverfahren, "Durchentscheidung", Verpflichtungsklage; Abschiebungshindernis,

  • VGH Bayern, 24.01.2018 - 10 ZB 18.30105

    Keine Zulassung der Berufung

  • BVerwG, 12.07.2018 - 1 C 16.17

    Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen

  • BVerfG, 14.12.2016 - 2 BvR 2557/16

    Abschiebung eines afghanischen Staatsangehörigen aufgrund der besonderen Umstände

  • BVerwG, 13.05.1993 - 9 C 49.92

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • BVerfG, 09.02.2021 - 2 BvQ 8/21

    Untersagung einer Abschiebung nach Afghanistan bis zur Entscheidung über die noch

  • BVerwG, 18.12.2019 - 1 C 34.18

    Bundesverwaltungsgericht klärt Voraussetzungen der Bleiberechtsregelung des § 25b

  • BVerfG, 12.02.2008 - 2 BvR 1262/07

    Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG iVm Art 2 Abs 2 S 1 GG durch unzureichende

  • BVerwG, 26.11.2014 - 1 B 25.14

    Nachweis der unzureichenden gerichtlichen Aufklärung der gesundheitlichen

  • BVerwG, 22.03.2012 - 1 C 3.11

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot;

  • VG Düsseldorf, 29.01.2024 - 23 K 2358/22
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. Oktober 2001 - 1 B 185/01 -, juris Rn. 2 m.w.N.; BayVGH, Beschluss vom 15. April 2021 - 19 CE 15.1300 -, juris Rn. 50; OVG NRW, Urteil vom 27. Januar 2015 - 13 A 1201/12.A -, juris Rn. 34; VG Düsseldorf, Urteil vom 28. November 2023 - 3 K 5557/21.A -, juris Rn. 57 f.; Haderlein , in: Heusch u.a., Asylrecht in der Praxis, 2. Aufl. 2021, Rn. 161.
  • VG München, 15.03.2023 - M 22 K 21.31096

    Erfolglose Klage auf Durchführung eines Asylfolgeverfahrens

    Ein Folgeantrag stellt allerdings kein außerordentliches Rechtsmittel dar, mit dem jederzeit eine vermeintlich unrichtige Sachentscheidung im Erstverfahren korrigiert werden kann (vgl. NdsOVG, B.v. 10.8.1988 - 21 B 423/88 - NVwZ-RR 1989, 276; BayVGH, B.v. 15.4.2021 - 19 CE 15.1300 - juris Rn. 21).
  • VG München, 06.12.2022 - M 22 K 21.30832

    Asylverfahren, Herkunftsland: Arabische, Republik Syrien, Zuerkennung des

    Ein Folgeantrag stellt allerdings kein außerordentliches Rechtsmittel dar, mit dem jederzeit eine vermeintlich unrichtige Sachentscheidung im Erstverfahren korrigiert werden kann (vgl. NdsOVG, B.v. 10.8.1988 - 21 B 423/88 - NVwZ-RR 1989, 276; BayVGH, B.v. 15.4.2021 - 19 CE 15.1300 - juris Rn. 21).
  • VG München, 28.06.2022 - M 22 K 21.30972

    Asyl, Syrien: Mangels Sachlagenänderung erfolglose Klage gegen Ablehnung eines

    Ein Folgeantrag stellt allerdings kein außerordentliches Rechtsmittel dar, mit dem jederzeit eine vermeintlich unrichtige Sachentscheidung im Erstverfahren korrigiert werden kann (vgl. NdsOVG, B.v. 10.8.1988 - 21 B 423/88 - NVwZ-RR 1989, 276; BayVGH, B.v. 15.4.2021 - 19 CE 15.1300 - juris Rn. 21).
  • VG München, 27.06.2022 - M 22 K 21.31296

    Asyl, Syrien: Erfolglose Klage gegen Unzulässigkeitsentscheidung im

    Ein Folgeantrag stellt allerdings kein außerordentliches Rechtsmittel dar, mit dem jederzeit eine vermeintlich unrichtige Sachentscheidung im Erstverfahren korrigiert werden kann (vgl. NdsOVG, B.v. 10.8.1988 - 21 B 423/88 - NVwZ-RR 1989, 276; BayVGH, B.v. 15.4.2021 - 19 CE 15.1300 - juris Rn. 21).
  • VG München, 13.09.2023 - M 22 K 19.30442

    Asylverfahren, Herkunftsland: Arabische, Republik Syrien, Zuerkennung

    Ein Folgeantrag ist allerdings kein außerordentliches Rechtsmittel, mit dem jederzeit eine vermeintlich unrichtige Sachentscheidung im Erstverfahren korrigiert werden kann (vgl. NdsOVG, B.v. 10.8.1988 - 21 B 423/88 - NVwZ-RR 1989, 276; BayVGH, B.v. 15.4.2021 - 19 CE 15.1300 - juris Rn. 21).
  • VG München, 14.06.2022 - M 22 K 21.30696

    Asyl, Syrien. Mangels Änderung der Sach- oder Rechtslage erfolglose Klage im

    Ein Folgeantrag stellt allerdings kein außerordentliches Rechtsmittel dar, mit dem jederzeit eine vermeintlich unrichtige Sachentscheidung im Erstverfahren korrigiert werden kann (vgl. NdsOVG, B.v. 10.8.1988 - 21 B 423/88 - NVwZ-RR 1989, 276; BayVGH, B.v. 15.4.2021 - 19 CE 15.1300 - juris Rn. 21).
  • VG München, 26.04.2022 - M 22 K 21.30702

    Asylverfahren, Herkunftsland: Arabische, Republik Syrien, Zuerkennung subsidiären

    Ein Folgeantrag stellt allerdings kein außerordentliches Rechtsmittel dar, mit dem jederzeit eine vermeintlich unrichtige Sachentscheidung im Erstverfahren korrigiert werden kann (vgl. NdsOVG, B.v. 10.8.1988 - 21 B 423/88 - NVwZ-RR 1989, 276; BayVGH, B.v. 15.4.2021 - 19 CE 15.1300 - juris Rn. 21).
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